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Patienteninfo

Grundsätzlich benötigen Sie für die Beförderung durch ein Taxiunternehmen eine Verordnung (VOK) ihres Arztes.

Die Verordnung für eine Krankenfahrt muss zusätzlich durch die Krankenkasse genehmigt sein.

Informieren Sie sich auf dem "Patientenmerkblatt für Krankenfahrten", welche Voraussetzungen zutreffen.

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