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Krankenfahrten

Kranke und pflegebedürftige Menschen haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Fahrten mit dem Taxi.

Dazu gehören Fahrten zum Arzt, zur Dialyse, zur Bestrahlung, zur Chemotherapie, zur Reha und ins Krankenhaus.

Bei Ihrem Arzt erhalten Sie eine Verordnung für eine Krankenfahrt (kurz VOK), die von der Krankenkasse genehmigt sein muss.

In der Regel fällt für die Krankenfahrt eine gesetzliche Zuzahlung an, so wie Sie das mit Medikamentenaus der Apotheke kennen.

Die Befreiung von der Zuzahlung ist nur bei Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt nach § 62 Abs. 1 SGB V bei 2 %

des Bruttoeinkommens bzw. bei chronisch Kranken bei 1 % des Bruttoeinkommens.

Generell sollten Sie vor Antritt der Krankenfahrt ihre Krankenkasse kontaktieren. Diese wird Sie kompetent beraten.

Weitere Informationen zu Krankenfahrten finden Sie unter Patienteninfo auf dem Patientenmerkblatt.

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