Slider
blockHeaderEditIcon

Fahrtkosten und gesetzliche Zuzahlung

In medizinisch begründeten Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten, zum Beispiel:

  • für Rettungsfahrten zum Krankenhaus,
  • bei Behandlungen, die stationär im Krankenhaus erfolgen,
  • für Fahrten, bei denen eine medizinische Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens erforderlich sind,
  • unter gewissen Voraussetzungen bei Vor- und Nachuntersuchungen, die im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sind,
  • bei ambulanten Operationen im Krankenhaus, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird sowie
  • bei Vor- und Nachbehandlungen einer ambulanten Operation.

Grundsätzliche Zuzahlungsregelung:

Der Patient hat je Fahrt 10% der Beförderungskosten einer verordneten, genehmigungspflichtigen und genehmigten Beförderung – jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – zu entrichten.

Die Zuzahlung kann direkt beim Fahrer/in gezahlt werden. Allerdings ist es unsere Paxis, die Zuzahlung erst nach Abrechnung der Beförderung bei der Krankenkasse per Rechnung vom Fahrgast zu fordern. Dieser kann dann bequem den Rechnungbetrag an uns überweisen.

Manche Krankenkassen fordern die gesetzliche Zuzahlung direkt vom Patienten ein. Dann erhlaten Sie von uns natürlich keine Rechnung.

Zuzahlungen sind nur bis zur individuellen Zuzahlungsgrenze zu leisten. Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich befreien lassen. Damit wird sicher gestellt, dass Sie nur im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten belastet werden.

Weitere Informationen zu Fahrtkosten und Zuzahlungsbefreiung finden Sie auf AOK.de

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*